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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines


(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Bienen Betz, Bergstraße 1, 86736 Auhausen, betreffend den Onlineshop http://www.bienen-betz.de und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen dem Verkäufer  und den Kunden haben stets Vorrang.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Gerichtsstand ist Nördlingen, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss


(1) Der Verkäufer bietet den Kunden im Onlineshop http://www.bienen-betz.de Honig, Met, Blütenpollen u.a., zum Kauf an.
(2) Beim Einkauf im Online-Shop kommt ein Kaufvertrag durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch den Verkäufer zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
(4) Der Vertragstext wird gespeichert.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

 

(1) Die Darstellung des Sortiments Firma Bienen-Betz  auf über das Internet abrufbaren Rechnern stellt kein Angebot iSd §§ 145ff BGB dar.

(2) Der Vertrag mit Bienen-Betz kommt zustande, wenn Bienen-Betz dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung. Die Erklärung der Annahme durch Bienen-Betz  gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich; der Kunde verzichtet insoweit auf diese iSv § 151 S. 1 BGB. Kann Bienen-Betz das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden mitgeteilt.

(3) Bei größeren Bestellungen behält sich Bienen-Betz vor, eine entsprechende Anzahlung zu verlangen. Die Bestellung wird nach Eingang der Anzahlung bearbeitet.


§ 4 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung


(1) Bei Bestellungen über den Onlineshop gelten die dort angegebenen Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden.
(3) Die Belieferung der Kunden durch den Verkäufer erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse (durch Überweisung, [v-14-2], Kreditkartenzahlung), [v-14-6], EC-Karte / Lastschriftverfahren , auf Rechnung.
Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, so ist die Zahlung spätestens 7 Kalendertage nach Vertragsschluss fällig.
Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens 7 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang


(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt direkt vom Hersteller.
(2) Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Am Lager vorhandene Ware versendet der Verkäufer, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss (bei Vorkasse durch Überweisung: innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang). Ist bei einem Verkauf über den Online-Shop die Ware als nicht vorrätig gekennzeichnet, so bemüht sich der Verkäufer um eine schnellstmögliche Lieferung. Angaben des Verkäufers zur Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin vom Verkäufer verbindlich zugesagt wurde.
(4) Der Verkäufer behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn der Verkäufer das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

 

§ 6  Geltungsbereich

 

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen  Bienen-Betz und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.

(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Bienen-Betz  hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware Eigentum der Firma Bienen-Betz.

 

§ 8  Fälligkeit und Bezahlung

 

(1) Bienen-Betz akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten.

(2) Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Auftragsgebühren und/oder Versandkosten werden mit Vertragsschluss fällig.

(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Bienen-Betz berechtigt, Verzugszinsen iHv 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht von Bienen-Betz, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Bienen-Betz  anerkannt sind.

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